Amazon-Gebührenübersicht

Alle Gebühren auf dieser Seite verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Aufgrund einer am 01. Juli 2003 in Kraft getretenen neuen Gesetzgebung der Europäischen Union, werden beginnend mit dem 01. Juli 2003 von Amazon.de erhobene Verkäufergebühren umsatzsteuerpflichtig.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen, könnten Sie von der Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer befreit sein.

Verkäufer übernehmen die Gebühren bei Amazon.de Auktionen -- Bieter und Käufer zahlen keine Gebühren. (Es gibt eine Ausnahme: Bestimmte Sonderauktionen können Gebühren für den Meistbietenden einschließen.)

Amazon.de erstattet Verkäufern keine Listungsgebühren für Artikel, die nicht verkauft werden. Wenn Sie einen Artikel für den Verkauf listen, ist dies keine Garantie dafür, dass der Artikel gekauft wird. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Artikel einmal erneut zu listen ohne eine neue Listungsgebühr zu zahlen.

Listungsgebühren

Anbieter von Auktionen zahlen pro Angebot 0,12 EUR (0,10 EUR zzgl. 15% USt.) an Amazon.de Auktionen. Verkäufer, die häufig Angebote listen und ein Power Anbieter-Abo über 44,85 EUR (39,00 EUR zzgl. 15% USt.) monatlich einrichten, sind von allen Auktions-Listungsgebühren befreit (zusätzlich zu den Beträgen für den Verkauf bei Amazon.de Marketplace und zShops).

Gebühren für Sonderplatzierungen (optional)

Verkäufer können mit den verkaufsfördernden Serviceangeboten von Amazon.de Auktionen Aufmerksamkeit auf ihre Angebote lenken. Wo Gebühren anfallen, sind sie nicht erstattungsfähig; sie gelten nur für ein Einzelangebot und werden automatisch alle 14 Tage wieder berechnet, wenn die automatische Verlängerung eines Angebotes ausgewählt ist.

  • Artikelbezeichnung in Fettschrift -- 0,58 EUR (0,50 EUR zzgl. 15% USt.) pro Angebot
  • Angebote, die zusätzlich im "Schaufenster" einer bestimmten Kategorie erscheinen -- 5,75 EUR (5,00 EUR zzgl. 15% USt.) pro Angebot
  • Angebote, die zusätzlich im "Schaufenster" direkt auf der Auktionen-Homepage erscheinen -- 56,35 EUR (49,00 EUR zzgl. 15% USt.) pro Angebot
  • Erstbieterrabatt: Verlocken Sie Bieter dazu früh zu bieten und vergleichen Sie konkurrierende Angebote.

Abschlussgebühren

Abschlussgebühren werden nur erhoben, wenn eine Auktion einen Meistbietenden anzieht. Die Gebühr richtet sich nach dem Betrag des Höchstgebotes und kann im Falle einer erfolglosen Transaktion erstattet werden. Lesen Sie mehr über Rücksendungen und Gutschriften.

Betrag des Höchstgebotes entspricht einer Abschlussgebühr von:

  • Verkauf Ihres Artikels für 0,01 - 100,00 EUR -- Amazon.de erhält eine Abschlussgebühr von 5% (zzgl. 15% USt.).
  • Verkauf Ihres Artikels für 100,01 - 2.000,00 EUR -- Amazon.de erhält eine Abschlussgebühr von 5,75 EUR (5,00 EUR zzgl. 15% USt.) sowie 2,5% (zzgl. 15% USt.) auf den Betrag über 100,00 EUR.
  • Verkauf Ihres Artikels für 2.000,01 EUR und mehr -- Amazon.de erhält eine Abschlussgebühr von 60,38 EUR (52,50 EUR zzgl. 15% USt.) sowie 1,25% (zzgl. 15% USt.) auf den Betrag über 2.000,00 EUR.

Gebühren für Amazon Payments

Pro Transaktion, die über Amazon Payments abgewickelt wird, zahlen Anbieter in Amazon.de Auktionen 0,23 EUR (0,20 EUR zzgl. 15% USt.) und 3,5% (zzgl. 15% USt.) der Transaktionssumme.

Zahlungsbedingungen

Anbieter können die Auktionsgebühren mit Kreditkarte oder per Bankeinzug bezahlen. Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Visa, Mastercard, Eurocard und American Express.

Bitte beachten Sie: Schecks oder Amazon.de-Geschenkgutscheine können nicht zur Bezahlung der Gebühren verwendet werden.

Wir berechnen Ihnen die anfallenden Auktionsgebühren alle 30 Tage. Dieser 30-tägige Berechnungsrhythmus beginnt, wenn Sie Ihren ersten Artikel bei uns anbieten. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Kreditkarte umgehend belasten, beziehungsweise eine Abbuchung von Ihrem Bankkonto vornehmen, sobald Ihr Gebührenkonto den Betrag von 100,00 EUR übersteigt.

Umsatzsteuer auf alle für Verkäufer anfallenden Gebühren

Aufgrund einer neuen Gesetzgebung der Europäischen Union zur Umsatzsteuer, die alle Verkäufer betrifft, die Artikel bei Amazon.de Marketplace, Auktionen und zShops anbieten, werden beginnend mit dem 01. Juli 2003 Gebühren für elektronisch zur Verfügung gestellte Dienstleistungen, die Kunden in der Europäischen Union berechnet werden, umsatzsteuerpflichtig. Infolge dieser Gesetzgebung wird Amazon.de generell auf alle für Verkäufer anfallenden Gebühren bei Amazon.de Marketplace, Auktionen und zShops, die am oder nach dem 01. Juli 2003 in Rechnung gestellt werden, Umsatzsteuer erheben.